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Elektrozaun im Wohngebiet: Ist das erlaubt?

von Marc Hettenberger
elektrozaun

Viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben den Wunsch ihre Grundstücksgrenze einzufrieden, um unbefugte Dritte am Betreten des Grundstücks zu hindern oder Nutz- und Haustiere am Verlassen des Grundstücks zu hindern. Insbesondere für die Fälle der Nutz- und Haustierhaltung aber auch für den Schutz der Grundstücksgrenze erweist sich das Aufstellen eines Elektrozauns als effektives Mittel. Die Errichtung eines Elektrozauns innerhalb eines Wohngebiets ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sie ist jedoch an eine Vielzahl von Voraussetzungen geknüpft, die im Folgenden näher dargestellt werden sollen.

Elektrozaun im Wohngebiet: Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Vorgaben

Nach § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches darf jeder Eigentümer entlang der Grenze auf seinem eigenen Grundstück Eingrenzungen nach seinen eigenen Vorstellungen errichten. Die Nachbarschaftsbesetze der Bundesländer schreiben in der Regel keine bestimmte Art der Einfriedung vor. Der Eigentümer, welcher die Eingrenzung errichten will muss jedoch in jedem Fall das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme beachten.

Der nachbarrechtliche Schutz ist jedoch zumindest in Teilen disponibel. Das bedeutet, dass die betroffenen Nachbarn grundsätzlich frei eine Vereinbarung über die Art der Einfriedung und ihre Höhe zu treffen. Insoweit können sich Nachbarn grundsätzlich auch auf die Errichtung eines Elektrozauns einigen. Sofern eine Einigung über die Art und Ausgestaltung der Einfriedung nicht erzielt werden kann, so ist eine Einfriedung zu wählen, die ortsüblich ist. Ortsüblich ist eine Einfriedung, wenn sie im betroffenen Ortsteil oder in einer geschlossenen Siedlung häufiger vorkommt.

Der Bau von Elektrozäunen in Wohngebieten kann jedoch durch Gemeindesatzung oder durch eine entsprechende Regelung im Bebauungsplan unzulässig sein. Ob eine solche Restriktion vorliegt, sollte unbedingt vor der Errichtung eines Elektrozauns geprüft werden, da ansonsten die Bauaufsichtsbehörde den kostenpflichtigen Rückbau des Zauns anordnen kann.

sicherheitsmarkierung auf elektrozaun

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Haustierhalter sollten beachten, dass es nach § 3 Nr. 11 des Tierschutzgesetzes verboten ist, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt. Hierunter fallen insbesondere die unsichtbaren Elektrozäune, die mit einem Empfänger am Hals des Tieres korrespondieren. Auch insoweit können bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften jedoch Ausnahmen vorsehen.

Gerätespezifische Sicherheitsbestimmungen

Sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen sind jedoch weitere Rechtsvorschriften, die mit dem Betrieb einer elektrischen Zaunanlage innerhalb eines Wohngebietes einhergehen zu beachten. Nach den Vorgaben des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik ist es erforderlich, einen Elektrozaun so zu kennzeichnen, dass dieser bereits aus der Fern als Elektrozaun erkennbar ist, um so eine Gefährdung von Passanten möglichst ausschließen zu können. Zu diesem Zweck sind vom Betreiber Warnschilder in Text und Bild anzubringen, die durch Schriftzüge wie „Vorsicht Elektrozaun“ darauf hinweisen, dass der Zaun unter Strom steht.

Sicherheitshalber kann auch ein Hinweisschild, welches einen Blitz auf gelben Hintergrund ausweist angebracht werden, um Passanten die der deutschen Sprache nicht mächtig sind oder Kinder auf die bestehende Gefahr hinzuweisen. Neben der Kennzeichnung sind auch elektronikspezifische Vorgaben zu beachten. Beispielsweise dürfen Elektrozaungeräte nicht in feuergefährdeten Räumen wie Scheunen und Stallungen untergebracht werden. Mittels eines Elektrozaungeräts darf nur ein Elektrozaun betrieben werden. Das Elektrozaungerät muss über eine separate Erdung verfügen, die über einen Sicherheitsabstand von zehn Metern zu anderen Erdungen aufweisen muss.

Betrieb eines Elektrozauns in einem Wohngebiet: Darauf muss man achten

Das Verbinden mehrerer Elektrozäune mit einem Elektrozaungerät ist aufgrund der Überspannungsgefahr nicht zulässig. Das Elektrozaungerät, welches den Zaun mit Strom versorgt ist in einem Gebäude unterzubringen, welches über eine Blitzschutzeinrichtung verfügt. Des Weiteren sollte bei der Errichtung eines Elektrozauns immer ein Komplettsystem erworben und installiert werden. Die Herstellerhinweise sollten unbedingt aufbewahrt werden. Das elektrisieren von Stacheldraht oder anderer Zaunvorrichtungen ist verboten.

Die für den Betrieb des Elektrozauns erforderlichen Leitungen sollten nicht gemeinsam mit der Netzstromversorgung für das Grundstück oder gemeinsam mit Telefon und Datenkabel verlegt werden. Auch sollten oberirdische Strom- oder Kommunikationsleitung nicht überkreuzt werden, beispielsweise um eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg zu überbrücken. In diesen Fällen empfiehlt sich eine unterirdische Verbindung.


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