Home Wohnen & Einrichten Ist falsche Müllentsorgung strafbar? Das muss man beachten!

Ist falsche Müllentsorgung strafbar? Das muss man beachten!

von Marc Hettenberger

Im Durchschnitt erzeugt jeder Deutsche pro Jahr mehr als 600 Kilogramm Müll. Genau dieser Müll muss korrekt getrennt und fachgerecht entsorgt werden. Was droht Hausbewohnern bei falscher Mülltrennung und wie verhält es sich eigentlich mit illegalen Müllkippen?

Müll: Wie wird er getrennt und entsorgt?

Seit dem Jahr 2015 gilt laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 11 KrWG), dass Müll getrennt werden muss. Für die korrekte Trennung von Müll stehen Hausbewohnern verschiedene Sammelbehälter wie eine Mülltonne 660 l zur Verfügung. In der schwarzen Tonne oder einem entsprechenden Container wird der Restmüll gesammelt. Meistens braun oder grün ist die Tonne für Biomüll und in der gelben Tonne werden Plastikmüll und andere Wertstoffe entsorgt. Für den Papiermüll nutzt man üblicherweise eine blaue Tonne.

Diese farbliche Unterscheidung soll die korrekte Müllentsorgung erleichtern. Mülltonnen können beim zuständigen Entsorgungsunternehmen gegen Gebühr gemietet oder bei Händlern selbst gekauft werden. Für die regelmäßige Leerung der Tonnen fallen ebenfalls Gebühren an, welche vom Entsorgungsbetrieb in Rechnung gestellt werden.

Was droht bei falscher Mülltrennung?

Wird der Müll nicht korrekt getrennt und in den dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt, hat das meistens schnell Konsequenzen für Hausbewohner. Entsorgungsbetriebe haben in diesem Fall das Recht, die Tonnen nicht zu leeren. In einigen Städten und Gemeinden weisen die Entsorger durch eine Benachrichtigung auf die falsche Mülltrennung hin. Jetzt haben Hausbewohner die Möglichkeit, den Müll nachträglich neu zu sortieren und fachgerecht zu entsorgen, damit die Tonnen beim nächsten Termin wieder geleert werden. Werden nur kleine Mengen Hausmüll falsch getrennt oder in den falschen Mülltonnen entsorgt, handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld zwischen 10 und 100 Euro geahndet werden kann.

Schwerwiegende Verstöße hingegen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Allerdings bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Die genaue Bußgeldhöhe für das eigene Bundesland kann man dem Bußgeldkatalog entnehmen. Neben diesen Folgen der falschen Mülltrennung ist jedoch nicht außer Acht zu lassen, dass hiermit meistens auch ein Schaden an der Umwelt verbunden ist. Eigentlich noch wiederverwertbare Abfälle landen bei fehlerhafter Mülltrennung fälschlicherweise auf der Deponie und können so nicht in den Warenkreislauf zurückgeführt werden.

Was gilt bei illegaler Müllentsorgung?

Für Anwohner oder Spaziergänger sind sie ein Ärgernis, für die Natur können sie sogar zur echten Bedrohung werden. Die Rede ist von illegalen Müllablageplätzen, wie wir sie leider immer wieder in Wäldern und unbewohnten Gegenden antreffen. Diese illegale Form der Müllentsorgung wird in einigen Bundesländern als Straftat gewertet und entsprechend akribisch verfolgt und geahndet. Wird durch eine solche Müllabladung aufgrund von Schadstoffen im Müll die Umwelt gefährdet, kann für den Verursacher sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Wer illegale Müllablageplätze entdeckt, der sollte diese umgehend der Stadt oder zuständigen Behörde melden, um weitere Schäden an der Natur zu verhindern.


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  • New Africa/shutterstock.com

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