Home Hausbau & Immobilien Vermessung eines Grundstücks: Was gibt es zu beachten?

Vermessung eines Grundstücks: Was gibt es zu beachten?

von Marc Hettenberger

Erwirbt man ein Grundstück und will darauf ein Eigenheim errichten, so muss die Lage und das Objekt vorher ordentlich vermessen werden. Wer als Ingenieur, Architekt oder Handwerker tätig ist, der verfügt mitunter über das nötige Knowhow, diesen Prozess selbst zu gestalten. Hat man jedoch nicht das nötige Fachwissen, so ist es notwendig, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Man erspart sich damit vor allem auch ärgerliche Fehleinschätzungen, die dann im weiteren Verlauf zu ökonomischem Schaden und mehr Aufwand führen können.

Individuelle Vermessung durch ein Vermessungsbüro

Durch eine spezielle Vermessung können die Lage des Grundstücks, das Gelände sowie eventuelle Bauten deutlich besser beurteilt und eingeschätzt werden. Es gibt einige gute Vermessungsbüros, die einem hierbei gezielt helfen und individuelle Kundenbetreuung anbieten. Besondere Vermessungsbüros verfügen über spezielle Ingenieure, die in der Vermessungsbranche viel Expertise haben und offiziell als Dienstleistung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) zugelassen sind.

Beispielsweise kann man sich auf der Internetseite www.vermessung-mathow-ernst.de umfassend über verschiedene Dienstleistungen von Mathow & Ernst informieren und sich dann entscheiden, welche konkreten Hilfestellungen man in Anspruch nehmen möchte. Man kann hierbei unverbindliche Terminanfragen stellen und die Betreuung erfolgt zumeist flexibel, individuell und auf die eigenen Anforderungen zugeschnitten. Durch Vermessungsbüros erhält man also Hilfe bei der Planung und Organisation des Eigenheims im Allgemeinen und im Speziellen in folgenden Punkten:

  • Absteckung des Grundstücks
  • baubegleitende Vermessung
  • Sockelabnahme
  • Bestandsplan
  • Wohn- und Gewerbeflächenaufmaß
  • Höhenliniendarstellung
  • Digitales (oder analoges) Geländemodell
  • Massenberechnung

Methoden, Technologie und Eintragungen im Grundbuch

Bei einigen Grundstücken ist es zugleich von Vorteil oder gar notwendig verschiedene Vermessungsmethoden gezielt zu kombinieren, um einen besseren und umfangreicheren digitalen oder analogen Lageplan zu erhalten. Für die konkrete und präzise Gebäudeplanung ist ein solcher Service unabdingbar. Egal ob „Katastervermessung“, „Teilungen“ oder die umfassende „Ingenieursvermessung“: Moderne Vermessungsbüros arbeiten auf dem wissenschaftlichen Stand mithilfe spezieller Fahrzeuge, GPS-Technologie, Feldrechner und ´Lasertechnologie. Die Ingenieure erstellen hierbei einen genauen und übersichtlichen Lageplan, der für alle Bauantragsunterlagen und für das Grundbuch notwendig ist.

Ein solcher Lageplan dient damit als rechtmäßiger Katasterbestand, der dann das gesamte Bauvorhaben begleitet.

Besonders wenn bestimmte Grundstücksteilungen oder Baulasteintragungen vorgenommen werden müssen, ist einer solcher Plan jedoch unverzichtbar. Bei Teilungen von Grundstücken müssen dann auch bei einem gesonderten Grenztermin alle Eigentümer der angrenzenden Grundstücke bzw. Erwerber sowie Nachbarn geladen werden, um den neuen Grenzverlauf oder etwaige Grenzüberbauungen ordentlich beurkunden zu lassen. Nach dem Vermessungs- und Katastergesetzen ist der Grundstückseigentümer zudem verpflichtet, auf seine Kosten Gebäude oder Grundrissveränderungen für die Eintragung in die amtliche Liegenschaftskarte ausmessen zu lassen.

Hierzu ist neben einer professionellen Vermessung zudem ein Notar hinzuzuziehen. Denn mit amtlichen Grenzanzeigen werden dann verbindliche Aussagen zur Lage der Grenze eines Grundstückes getroffen, diese dokumentiert und durch den Notar mit öffentlichem Glauben beurkundet. Das Ergebnis wird dann im Grundbuch eingetragen und beim örtlichen Katasteramt angezeigt.


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  • Francesco Scatena/shutterstock.com

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