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Errichterbescheinigung: Definition und Wissenswertes

von Marc Hettenberger
Errichterbescheinigung

Eine Errichterbescheinigung wird zum Beispiel bei dem Bau eines Hauses notwendig. Auch, wenn einige bestimmte Baumaßnahmen an einem schon vorhandenen Gebäude stattfinden sollen, braucht der Bauherr diese Bescheinigung, um eventuell Zuschüsse bei entsprechenden Banken oder Kreditunternehmen beantragen zu können.

Unterschied zwischen Errichterbescheinigung und Fachunternehmererklärung

Die Errichterbescheinigung, sie wird auch leider immer wieder als Fachunternehmererklärung oder als Fachunternehmerbescheinigung bezeichnet, ist die Erklärung eines Unternehmers, dass dieser die geforderten Arbeiten ordnungsgemäß und den Richtlinien entsprechend ausgeführt hat. Er erklärt darin seine Fachkunde und die Richtigkeit der von ihm durchgeführten Arbeiten. Doch Vorsicht: die Fachunternehmerbescheinigung wird vor der Ausführung der Arbeiten meist dem Angebot für die voraussichtlichen Kosten beigefügt. Sie bescheinigt lediglich, dass der Unternehmer in der Lage ist, die geforderten Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen und somit sein Gewerk beherrscht.

Die wirkliche Errichterbescheinigung dagegen wird erst nach Fertigstellung der Arbeiten überreicht und beweist, dass die Arbeiten den Richtlinien der Bau-Norm entsprechend ausgeführt wurden.

Welche Firmen stellen eine Errichterbescheinigung aus?

Vor allem für sämtliche Arbeiten der Elektrik, zur Errichtung einer Solaranlage und allen Sanierungen, die zum Sparen von Energie durchgeführt werden sowie allen Baumaßnahmen für den Brandschutz ist sie von größter Bedeutung. Dem Auftraggeber, also dem zukünftigen Hausbesitzer, wird damit bestätigt, dass die Arbeiten von dem beauftragten Unternehmen den Richtlinien entsprechend ausgeführt wurden und dient somit auch als Garantie dafür, dass der Einbau so geschehen ist, dass keine Unfallgefahr davon ausgehen kann.

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Franck Boston/shutterstock.com

Fördermittel beantragen

Diese Erklärung wird aber überwiegend dafür gebraucht, wenn Fördermittel für Energiesparmaßnahmen in Anspruch genommen werden sollen. Bei einem Antrag darauf muss die Errichterbescheinigung vorgelegt werden. Dafür kommen alle Arbeiten und Sanierungsmaßnahmen in Frage, die der Energieeinsparung dienlich sind. Wenn zum Beispiel die Fenster erneuert werden, die Heizung ausgetauscht oder eine neue und effizientere Dämmung eingebaut wird, ist die Errichterbescheinigung von Bedeutung, um eben diese Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

Ebenso sollte sie vorhanden sein, wenn das Dach erneuert oder die Außenwände oder die Kellerdecke neu verputzt werden. Sollte durch Solaranlagen selbst erzeugter Strom in das Netz eingespeist werden, muss ebenso die Errichterbescheinigung vorhanden sein, damit dies zulässig ist.

Die Bauabnahme mittels Errichterbescheinigungen

Sind die Baumaßnahmen abgeschlossen, wird eine Bauabnahme durchgeführt, um die richtige Ausführung der Arbeiten zu bestätigen und eventuelle Mängel zu beheben. In der Regel werden dazu die Errichterbescheinigungen der verschiedenen Gewerke herangezogen, deshalb sind diese auch nach Beendigung des Baues sehr wichtig. Sollte es später nämlich zu einem Unfall oder Defekt kommen, der auf Arbeiten beruht, die nicht nach Vorschrift ausgeführt wurden, kann der betreffende Unternehmer über die Errichterbescheinigung zur Verantwortung gezogen werden. Er haftet mit der Bescheinigung dafür, dass alles so erbaut wurde, wie es die Vorschriften verlangen.

Da das ausführende Unternehmen eben mit dieser Bescheinigung die Verantwortung für die Arbeiten übernimmt, kann diese auch nur von der betreffenden Firma selbst ausgestellt werden. Sie kann nicht pauschal online beantragt oder irgendwo einfach heruntergeladen werden. Sollte also bei einem Antrag auf entsprechende Fördermittel zur Energieeinsparung oder Sanierung die Errichterbescheinigung nicht vorliegen oder nicht richtig ausgefüllt sein, kann der Bauherr vor einer bösen Überraschung stehen. Dann nämlich wird diese Erklärung bei der zuschussgebenden Bank nicht anerkannt und die Fördermittel werden nicht bewilligt.

Der Bauherr ist in der Beweispflicht, dass seine Immobilie die erforderlichen Energiestandards erfüllt und ohne die Errichterbescheinigung wird vermutet, dass eben dies nicht der Fall ist und dass entsprechende Kriterien beim Bau nicht beachtet wurden.

Keine Bescheinigung erhalten – was nun?

Wird von dem beauftragten Unternehmen keine Errichterbescheinigung vorgelegt, sollte sie auf jeden Fall nach Abschluss des Bauvorhabens verlangt werden, damit die Fördermittel beantragt und bewilligt werden. Sinnvoll ist es natürlich, dies schon vor der Vergabe der Arbeiten mit der Firma abzuklären, damit es später nicht zu Auseinandersetzungen und Missverständnissen kommt, denn nicht jeder Unternehmer ist bereit, die Errichterbescheinigung auszustellen, da er damit zur Verantwortung bei eventuellen Mängeln herangezogen werden kann.

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Was muss in der Errichterbescheinigung stehen?

Hier muss selbstverständlich die Firma mit allen Kontaktdaten aufgeführt sein, die die Baumaßnahmen durchgeführt hat. Weiterhin ist der verantwortliche Bauleiter namentlich zu nennen. Darüber hinaus muss die Bescheinigung natürlich die genaue Anschrift beinhalten, wo die Arbeiten ausgeführt wurden. Gegebenenfalls ist mit einem Lageplan exakt darzustellen, an welchem Gebäudeteil die Arbeiten ausgeführt wurden oder der Einbau stattgefunden hat. Das Datum des Einbaus oder der Errichtung darf auf keinen Fall fehlen. Weiterhin ist es von größter Wichtigkeit, dass nicht nur die exakte Bezeichnung der ausgeführten Arbeit mitgeteilt wird, sondern auch es muss auch die genaue Angabe der DIN-Norm oder der DIN-VDE-Norm vorhanden sein.

Passend zur Arbeit müssen die verbrauchten Materialien und die dazugehörigen Zulassungsnummern aufgeführt werden. Eine entsprechende Prüfbescheinigung, in der die Zulassungsnummern genannt werden, kann auch ausreichen. Diese ist der Errichterbescheinigung dann beizufügen. Weiterhin kann es erforderlich sein, dass zusätzlich ein Sachkundebeleg des Betriebes vorhanden sein muss. Zu guter Letzt muss die Errichterbescheinigung natürlich mit dem Erstellungsdatum und der Unterschrift des Unternehmers versehen sein, nur dann hat sie Gültigkeit.

Fazit

Die Errichterbescheinigung ist von Firmen und Unternehmen aus bestimmten Gewerken auszustellen, damit der Eigenheimbesitzer entsprechende Fördermittel beantragen und in Anspruch nehmen kann. Dies können Dachdeckerfirmen, Unternehmen für Elektroinstallationen, Firmen für Solaranlageninstallationen, Firmen für Brandschutztechnik, allgemeine Firmen für Sanierungsumbauten, Unternehmen für Heizung- und Sanitäranlagen, Firmen für Fenster- und Türanlagen sowie Maurer- und Verputzfirmen sein. Darüber hinaus gilt die Errichterbescheinigung auch als Garantienachweis für den Auftraggeber.


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